Modernes Hundegesetz für Hessen – Argument 40

Gastargument von Ann-Sophie Griebel

Hunde und Kinder gehören zusammen, …die Verantwortung hierfür liegt aber bei den Erwachsenen! Das vergessen leider viele…

Seit dem ich 1996 meine Hundeschule gründete, habe ich viel Erfahrung bei der Arbeit mit Kindern sammeln dürfen. Es sind die Hundebesitzer von morgen und somit sehr wichtig!

Ich habe über vier Jahre „Hundekunde“ als AG in der Grundschule, sowie jahrelang „Ferien-Hundekunde“ durchgeführt. Es gibt jedesmal viele besondere Momente zwischen den Kindern und den Hunden, die man danach als ein Geschenk ansieht – ohne die Kinder, hätte man es nicht erleben dürfen.

Kinder haben ihre ganz eigene Art, Momente festzuhalten und auszudrücken – toll!

Zum Beispiel das strahlende Kindergesicht:

  • wenn sie eines Tages von einem Hundeschulehund liebevoll begrüßt werden,
  • wenn der Hund beim Rufen kommt,
  • wenn der Hund beim Hinlegen vorsichtig Körperkontakt zum Kind sucht,
  • wenn das Kind den Hund selbst (in Begleitung) Ab- oder Anleinen darf,
  • wenn es soweit ist, sich das Vertrauen erarbeitet hat, und zum ersten Mal einen Hund an der Leine führen darf,
  • wenn die Kinder die Erklärung über das gezeigte Hundeverhalten realisieren und selbst entdecken,
  • wenn die Kinder ihre Eltern etwas über das Tier Hund „aufklären“ konnten.

Ich freue mich auf viele dieser Momente in der Zukunft, und hoffe die Erwachsenen nehmen sich die nötigte Zeit, um Hund und Kind richtig zusammenzuführen. Dabei sollten Sie unbedingt auch die besonderen Momente genießen…..

Es kann nicht sein, dass unschuldige Tiere unter der Unfähigkeit ihres Menschen leiden müssen, und auch dafür zur Verantwortung gezogen werden. Es muss ein Umdenken stattfinden und ein neues Gesetz erarbeitet werden!

Ann-Sophie Griebel, Hundeschule Hunde-Alltag

www.hunde-alltag.de

Modernes Hundegesetz für Hessen – Argument 39

Einschub "Hund vor Kindern gerettet" – Am 2. Mai 2012 hat uns eine Frau im Feld Folgendes von sich und ihrem Hund erzählt: Ein Elternpaar mit drei Kindern, zwischen Kindergarten und Grundschule, war die Situation Hund-Kinder im Alltag derartig über den Kopf gewachsen, dass sie alle, buchstäblich alle aus der Nachbarschaft angesprochen haben, doch bitte zu überlegen, ob sich nicht ein neues tiergerechteres Plätzchen für ihre 2jährige Hündin findet: Diese, 7 kg klein, werde von den Kindern stundenlang wie eine Puppe zum Spielen benutzt, im Puppenwagen gefahren, aus diesem ausgekippt, mit Puppenkleidern angezogen, auf Kinderart gekitzelt, mit Kissen und Decken eingepackt, mit Küssen übersät vom Schlafen abgehalten, herumgetragen, den Spielkameraden vorgestellt, manchmal auch einschamponiert und wieder gefönt usw. usw.. In dieser Familie hatten Eltern und Kinder Glück. Ihre kleine Hündin in verzweifelter Lage hatte keinen Mut oder keine Kraft und keine Chance, sich gegen diese tägliche Verwendung als Spielzeug zu wehren. Diese Hündin hat einfach aufgegeben und sich nur noch verkrochen. Die Frau, die das erzählt hat, hat die kleine Hündin übernommen! Ein ausnahmsweise glücklicher Ausgang für alle Beteiligten. Die kleine Hündin, 5 kg Dackelmix stand während der Erzählung ihres neuen Frauchens auf dem Feldweg hinter dieser, die Hündin angeleint, hinter der neuen Besitzerin, eng an deren Wade mit tief eingeklemmtem Hundeschwanz. – Alle in der alten Familie sind jetzt sehr traurig. Das Hündchen will nicht mehr zurück und meidet die Menschen aus der alten Familie in großen Bögen zu dem alten Grundstück. Leider haben die früheren Besitzer nicht von Anfang an gewusst, wie so ein kleiner Hund in einer Familie mit Kindern leben muss, – eben nicht als Spielzeug……

Modernes Hundegesetz für Hessen – Argument 38

DOGs-Petition, in 2010 an alle Parlamente in Deutschland gerichtet! Das moderne Hundejournal für Hundefreunde, die Dogs, hat in 2010 an Bundestag und alle Länderparlamente die sog. Dogs-Petition gerichtet. Ihr Text bringt den allergrößten Wunsch der Hundelobby auf den Punkt: die Forderung nach einer bundeseinheitlichen, hundegerechten, besseren gesetzlichen Regelung des Themas Hund in der Öffentlichkeit! – Statt rigiden, sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidenden Vorschriften für Hundebesitzer weniger Rassen wünscht sich die "kynologisch“ aufgeklärte Mehrheit der Halter eine bundeseinheitliche Regelung, die länderübergreifend insbesondere die Rasselisten und Größenklassen abschafft und dafür eine Pflicht zu Kennzeichnung, Registrierung und Haftpflichtversicherung schafft. Der Bundestag lehnte diese Petition jedoch ab, ebenso die Länderausschüsse, unter Verweis der "innenpolitischen Zuständigkeit der Länder" und der Tatsache, dass Hundeverordnungen oder/oder Hundegesetze letztlich innenpolitische Gegenstände sind und bleiben sollen. Die genauen Texte der Dogs-Petition und des Antwort-Schreibens des Bundestages vom Juli 2010 finden Sie hier.

Modernes Hundegesetz für Hessen – Argument 37

Gastargument von Julia Reichel

Nach der Einbringung des Gesetzentwurfes schrieb uns Frau Reichel zum Thema „Generalverdacht“ für den sogenannten „Listenhund“ sowie seines Halters:

 

Sehr geehrte Frau Dr. Pauly-Bender,

vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist wirklich ein gutes Gefühl, als Hundehalter mit seinen Anliegen und Interessen Gehör zu finden.

Ich hoffe sehr, daß das neue Hundegesetz verabschiedet wird und werde die Anhörung des Gesetzentwurfs mit großer Aufmerksamkeit verfolgen.

Das neue Gesetz wäre eine große Erleichterung für verantwortungsvolle Halter der Hunderassen, die momentan aufgrund bloßer Vermutung als potenziell „gefährliche“ Hunde eingestuft sind, da neben der sozialen Ächtung vielleicht auch die horrenden Kosten (in Frankfurt 900 € Hundesteuer) verringert würden, da diese Hunde ja folgerichtig anderen Hunden gleichgestellt werden würden.

Ich habe das was Sie als „Generalverdacht“ bezeichnen als Halter eines sogenannten Listenhundes erlebt. Ich habe meinen Hund „Pebbels“ vor acht Jahren von einer Frau übernommen, die mit der Hundehaltung überfordert war. Der Hund war in vielen Bereichen unsicher, hat aber dank Hundekurs und konsequenter Erziehung viel gelernt. Inzwischen liebt er Auto fahren, bleibt problemlos alleine und ist im Umgang mit Artgenossen souverän geworden. Pebbels ist Staffordshiremischling; ich habe mich viel mit dieser Rasse beschäftigt und kann nur sagen, daß deren Grundeigenschaften hervorragend für ein Familienleben geeignet sind.

Mit Anfeindungen in der Öffentlichkeit musste ich mich – vor allem als ich noch in Frankfurt wohnhaft war – häufig auseinandersetzen, auch wenn mein Hund stets angeleint war und niemanden einen Schaden zugefügt hat. Es war sehr gewöhnungsbedürftig für mich, plötzlich von wildfremden Menschen beschimpft zu werden; Äußerungen wie „den Hund sollte man töten“ waren nahezu an der Tagesordnung. Die meisten Passanten haben mich in einem Bogen umkreist, die Reaktionen waren derart übertrieben, als hätte ich einen Tiger an der Leine. Ich bin von Beruf Polizeibeamtin und es ist mein primäres Ziel, Menschen vor Schaden zu bewahren. Daher fühlte ich mich mehr als einmal zu Unrecht unter „Generalverdacht“.

Trotz all der Widrigkeiten (von den Kosten für Wesenstest, Sachkundeprüfung, Hundekurs ganz zu schweigen) kam mir nie in den Sinn, meinen Hund wegzugeben. Ein Hund ist eine Verpflichtung und kann nicht wie ein Spielzeug entsorgt werden, nur weil das Umfeld aus Unkenntnis oder Fehlinformation durch die Medien ablehnend reagiert. Die politischen Entscheidungsträger haben mit Einführung der Rasseliste viele ordentliche Hundehalter unverhältnismäßig reglementiert, finanziell übermäßig beansprucht und in ihrem Ansehen geschädigt.

Glücklicherweise hat mein Umfeld „Pebbels“ nach anfänglichen Vorbehalten sehr gut aufgenommen und als das kennengelernt, was sie ist: ein fröhlicher ausgeglichener Hund, der sehr kinderlieb und überaus menschbezogen ist. (Mittlerweile ist seine Lieblingsbeschäftigung Schlafen, Pebbels wird dieses Jahr 13.)

Auch hier würde das von Ihnen angestrebte Hundegesetz greifen. Jeder Hundehalter, gleich welcher Rasse, müsste sich die erforderlichen Grundlagen über Verhalten und Haltung eines Hundes aneignen. Bei vielen Hundehaltern ist dies schlichtweg nicht vorhanden, da sie sich Hunde, oft aus optischen Gesichtspunkten, aussuchen, die vom Wesen her für sie unpassend sind.

Ich habe kürzlich Ihr Interview auf ZDF-Info gesehen. Sehr positiv war, daß in dem Bericht das Tierheim Offenbach zur Thematik „Rasseliste/Hundegesetz“ gezeigt und die Verantwortlichen dort befragt wurden.

Auch hier wurde deutlich, dass die Rasseliste tierschutzwidrig und ungeeignet ist, Gefahren von der Allgemeinheit abzuwenden. Vielmehr wird eine trügerische Sicherheit suggeriert, die jedoch de facto nicht existent ist.

Die Leidtragenden sind in erster Linie die Hunde, die unverschuldet oft jahrelang ihr Leben im Tierheim verbringen müssen und kaum vermittelbar sind, weil, wie Sie vollkommen richtig ausführen, dies die Stigmatisierung ihrer halter zur Folge hätte.

Ich führe im Tierheim Frankfurt ehrenamtlich Hunde aus und habe es mehrfach erlebt, wie Interessenten einen Hund nicht zu sich nehmen wollten, weil es sich um einen „Listenhund“ handelte. Nicht selten wurde als Grund der befürchtete „Ärger“ mit der Nachbarschaft genannt.

Auch in Berlin wird derzeit diskutiert, die rasseliste abzuschaffen (so äußerte sich zumindest der tierschutzpolitische Sprecher der CDU, Alexander Herrmann gegenüber der dpa).

Ich hoffe sehr, daß das Hundegesetz realisiert wird und dort angesetzt wird, wo es erforderlich ist: beim Hundehalter.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Reichel

Modernes Hundegesetz für Hessen – Argument 36

Gastargument von Katja Hack

Frau Hack, Halterin eines Hundes einer in Hessen gelisteten Rasse, schrieb uns, nachdem sie das Protokoll der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs für ein Hundegesetz Hessen gelesen hatte:

 

Sehr geehrte Frau Dr. Pauly-Bender,

mit großem Interesse habe ich das Protokoll zur ersten Lesung des Entwurfes eines neuen Hundegesetzes gelesen.

Wie sehen Sie derzeit die Chancen, dass in Hessen die Rasseliste abgeschafft wird und eine Sachkunde für ALLE Hundehalter erfolgt?

Etwas entrüstet musste ich lesen, dass ich anscheinend als Halter eines Listenhundes automatisch zu einem "Milieu" gehöre. Ich selbst bin Mitarbeiterin einer Ordnungsbehörde… Ich kann mir denken, welche Leute da gemeint sind. Diesen Leuten gehört gar kein Hund!!!!! Es wird auch immer von großen Hunden gesprochen. Staffordshire Bullterrier sind nicht groß und stehen auch auf der Liste. Eine Bekannte wurde von einem entlaufenem Schäferhund gebissen, der sich zuvor auf ihren Hund gestürzt hatte. Dass der Hund der Bekannten das überlebt hatte, grenzte an ein Wunder.

Sie sehen, ich persönlich würde die Einführung eines Hundegesetzes + Abschaffung der Rasseliste, als Notwendig befürworten.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Hack

Modernes Hundegesetz für Hessen – Argument 35

Gastargument für ein modernes Hundegesetz vom Berufsverband zertifizierter Hundeschulen e.V. 

Modern – das heißt angepasst an die Zeit und an die damit verbundenen Bedürfnisse. Nicht nur die Mode unterliegt dem zeitlichen Wandel. Auch in der Hundeerziehung haben sich Einstellungen und Erziehungsansprüche geändert. Erziehung heute beinhaltet den Wunsch nach einem angemessenen und fairen Umgang mit dem Hund und soll darüber hinaus den Bedürfnissen von Hunden weitestgehend Rechnung tragen.

Die veränderte Einstellung zum Hund ist auch an Hundtrainern und Hundeschulen nicht spurlos vorübergegangen. Nahezu alle Institutionen, die mit der Ausbildung, Erziehung und Beschäftigung von Hunden Geld verdienen, treffen vermehrt auf gut informierte und kritische Hundehalter. Drill und übermäßige Strenge finden in der Arbeit mit Familienbegleithunden schon lange keinen populären Platz mehr. Vielmehr fließen in die Arbeit mit Hunden und ihren Menschen das Wissen um Hundeverhalten und die körpersprachlichen Signale des Hundes mit ein und bieten so einen breiten Rahmen, um flexibel und artgerecht auf Hunde einzugehen und gegebenenfalls unerwünschtes Verhalten angemessen zu korrigieren.

Die Nachfrage nach einer professionellen Beratung steigt stetig weiter an. Gleichzeitig drängen immer mehr Hundetrainer, Hundepsychologen, Hundeverhaltensberater, Hundeverhaltenstherapeuten und Hundekommunikatoren auf den Markt, die Hundehaltern ihre Unterstützung und Hilfe anbieten. In einer gesunden Volkswirtschaft regelt „der Markt“ Angebot und Nachfrage. Ratsuchende und Berater finden zueinander und tauschen Geld und Dienstleistung aus. Zufriedene Hundehalter empfehlen ihren Hundetrainer gerne weiter – Hundeschulen mit schlechtem Ruf können nicht lange bestehen.

Hundeerziehung – Hobby oder ein ernst zu nehmender Beruf?

Weder eine schematische Herangehensweise noch eine bestimmte Methode oder Technik bestimmen die Beratung von Hundehaltern und die Erziehung von Familienhunden. Vielmehr erfordert die Arbeit mit Menschen und deren ganz individuelle Lebensweisen, ihre oftmals so unterschiedlichen Wohn- und Arbeitssituationen, ihre Ansprüche und ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten, zusätzlich zu einer gesunden Portion Menschenkenntnis (und Menschenliebe!) umfassendes Wissen im Bereich Beratung sowie einen respektvollen, professionellen Umgang mit den Ratsuchenden. Ebenso entscheidend für ein erfolgreiches Training sind detaillierte Kenntnisse des Beraters hinsichtlich der einzelnen Hunderassen, rassetypischer Eigenschaften und der damit einhergehenden großen Variabilität im Verhalten, sowie ein fundiertes Wissen zum Thema Lernverhalten von Hunden. 

Nicht nur in Hessen findet man auf der Suche nach Hilfestellung bei der Erziehung seines Hundes eine bunte Mischung an Trainern und Therapeuten vor. Dieses breit gefächerte Angebot spiegelt sicher auch uns Menschen wider in einer Zeit, in der wir kritisch und gut informiert einen individuellen und für uns optimalen Weg zur Lösung unserer Probleme suchen. Auch Hundehalter haben das Recht, unterschiedliche Wege bei der Erziehung ihres Hundes zu gehen und aus den verschiedensten Angeboten wählen zu können.

Weshalb brauchen wir eine gesetzliche Regelung?

Konträre Meinungen, unterschiedliche Herangehensweisen und Vorstellungen im Bereich der Erziehung gibt es nicht nur bei Hunden. Selten erreicht man Einigkeit beim Beschreiben der besten Erziehungsmethode. Jeder eingeschlagene Erziehungsweg hat im Auge des Verfechters Vorzüge und glänzt durch bestechende Sinnhaftigkeit. Und genau das ist auch gut so!

Als Berufsverband der von den Tierärztekammern Schleswig-Holstein und Niedersachsen zertifizierten Hundetrainer hofft der BVZ-Hundeschulen auf eine Gesetzesänderung mit Sinn und Verstand, ergo zum Wohl der Hunde, deren Halter und – last but not least – unserer Mitmenschen ohne Hund.

So unterschiedliche wie zahlreiche Ausbildungsbetriebe bieten ambitionierten Hundetrainern die Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung an. Am Ende steht oftmals eine Prüfung – allerdings nur im günstigsten Fall vor einer neutralen und fachkundigen Prüfungskommission.

Zum Leidwesen der Hundehalter erkennt man aufgrund der  immer noch sehr unterschiedlichen Bezeichnungen der geprüften Hundetrainer nicht deren Qualität – oder aber den Mangel ebendieser. Die Zulassung zur Prüfung/Zertifizierung wird oftmals nur mit dem Nachweis einer professionellen (gewerblichen) Arbeit als Hundetrainer erteilt.

Die Zertifizierung durch die Tierärztekammern Schleswig-Holstein und Niedersachsen setzen u.a. voraus, im Bereich des Hundetrainings bereits gewerblich tätig zu sein. Geprüft wird keine Erziehungsmethode, keine Philosophie und auch keine Ausbildungstechnik, sondern das grundlegende Wissen um Hunde. Dazu gehören umfangreiche Kenntnisse im Bereich Anatomie, Lernverhalten, Recht, usw.

Auch in Hessen soll die Möglichkeit der Zertifizierung von Hundetrainern durch eine behördliche Stelle geschaffen werden. In der Praxis würde dies für die Rat suchenden Hundehalter bedeuten, dass sie bei der Suche nach Erziehungshilfe bei allen zertifizierten Hundetrainern ein umfangreiches, fundiertes und von behördlicher Stelle geprüftes Wissen zum Thema Hund vorfinden werden. Unterschiedliche Erziehungsmethoden blieben weiterhin erhalten und verfügbar, sodass der einzelne Hundehalter den für ihn passenden Weg frei wählen kann.

Weder das Normieren noch das Vereinheitlichen von Erziehung ist unser Ziel. Hunde und deren Besitzer haben das Recht auf Erziehungsvielfalt – allerdings auf hohem Niveau!

Wir, der BVZ-Hundeschulen, freuen uns auf eine gesetzliche Regelung in Hessen, die dem Hund als Kulturgut unserer Gesellschaft und deren Haltern einen angemessenen und fairen Platz einräumt.

Menschen und Hunde – das gehört zusammen! Gut erzogene Hunde bereichern unser Leben in vielen Bereichen. Gerne helfen wir dabei, die Freude an einer Hundehaltung in Hessen wach und lebendig zu halten!

BVZ – Berufsverband zertifizierter Hundeschulen e.V.

Modernes Hundegesetz für Hessen – Argument 34

Gastargument von Petra Führmann, Geschäftsführerin der Interessensgemeinschaft unabhängiger Hundeschulen zum Nutzen einer Schulung vor dem Hundekauf

Warum unterstützen wir ein neues Hundegesetz? Weil wir als Hundetrainer hoffen, noch mehr Menschen VOR dem Hundekauf zu erreichen. Zwei tägliche Beispiele (beliebig wiederholbar): Der hochaktive 10 Monate alte Irish Setter lebt ausschließlich auf dem großen Grundstück des Ärzteehepaars. Sein einziger Zeitvertreib: Vögel jagen und Passanten verbellen. Spazierengegangen wird immer weniger mit ihm, weil er an der Leine zieht, jagen geht, alles anbellt usw. Auch in die Wohnung darf er immer weniger: Er hüpft herum, macht alles kaputt und bellt. Zeit zur Auslastung und Erziehung: Fehlanzeige. Die Hundeschule soll es richten, kann es aber in diesem Fall nicht… Es fehlt in erster Linie an Zeit für den Hund und an dem Willen, Geduld und Arbeit in Erziehung zu investieren. Bei dem gleichen Besitzerpaar hätte ein netter Kleinhund ein traumhaftes Leben: Der könnte mit in die Praxis und nach der Gassirunde abends mit aufs Sofa. Das gleiche Leben lässt den Setter völlig unausgelastet zum Problem werden.

Zweiter Fall: 7 lebhafte Kinder gibt es in dem Haushalt von den 15jährigen Zwillingen bis zum fünfjährigen Wirbelwind. Der Cavalier-King-Charles-Welpe wird ununterbrochen herumgetragen und gestreichelt. Leider ist er von alldem Trubel und dem ständigen Aus-dem-Schlaf-gerissen-werden schon völlig verschüchtert und traut sich kaum noch unter dem Sofa hervor. Hier wäre ein großer, ruhiger und nervenstarker Hund wesentlich besser geeignet gewesen.

Sicher kann jeder Hundetrainer noch beliebig viele derartige Beispiele anführen. In unserer Verzweiflung bieten wir die Beratung vor dem Hundekauf seit einigen Monaten wie viele andere Hundeschulen kostenlos an. Nachfrage? Verschwindend gering! Bei einer verpflichtenden Schulung VOR dem Hundekauf hoffen wir darauf, mehr Menschen als bisher zu erreichen.

Petra Führmann

 Interessengemeinschaft unabhängiger Hundeschulen e. V.

Modernes Hundegesetz für Hessen – Argument 33

Lobby für kompetente Hundehaltung in Hessen ein landespolitisches Thema?! Nach der Veranstaltung war vieles anders als vor der Veranstaltung. Irgendwie hatte sich die Diskussion strukturiert. So unterschiedlich die Leute waren, so einig waren sie sich in ihrem gemeinsamen Befund: Eine Politik, die den Hund nur als Steuerquelle kennt, gegen ihn Leinenpflichten verhängt während dessen die Freigängerkatzen während der Brutzeit fröhlich weiter rausgehen, eine Politik, die die Konflikte in den Städten anstehen lässt, statt mit der ganz überwiegenden Mehrheit der ordentlichen Halter dafür zu werben, dass alle ihren Hund erziehen, die kann nicht erwarten von den Hundehaltern akzeptiert zu werden. Insbesondere richtete sich die Kritik auf die geltende hessische Hundeverordnung. Diese sei eine Ausrede, soweit sie suggeriere, der Retriever, der Berner Sennenhund, der Weimaraner, könnten nicht beißen, sei gefährlich, weil sie darauf warte, bis ein Hund gebissen hat, bevor der Erziehungsunfähige oder Unwillige behördlich verpflichtet wurde, Sachkunde zu erwerben und sie sei tierschutzwidrig, weil am Schluss vor allem die von der Unfähigkeit ihrer Halter am meisten betroffenen Hunde im Tierheim schmoren!    

Arbeitsziele wurden definiert! Der dann entstandene Arbeitszusammenhang hat sich in unterschiedlicher Zusammensetzung Themen vorgenommen und durchgearbeitet: Welche Länder haben etwas Besseres zustande gebracht als eine Hundeverordnung wie sie in Hessen gilt? Was hat die Hundeverordnung in den letzten Jahren eigentlich gebracht, und wenn überhaupt etwas, wem? Könnten sich die hessischen Verbände gemeinsam auf Hundekunde von Anfang an einigen? Was müsste getan werden, um das Berufsbild der Hundetrainer öffentlich zu verankern? Was macht die Diskussion in Niedersachsen, die dort unter einer CDU-Regierung ein modernes, tierschutzfaires Gesetz anstrebt, dass über obligatorische Halterkunde von Anfang an ansetzt und nicht nach Halterkompetenz erst fragt, wenn der Hund auffällig wurde! Was ist mit der Chip- und Registrierpflicht, was bringt sie, wie lässt sie sich verwalten? Sollen sich die Hundehalter eine gesetzliche Haftpflicht zumuten (lassen), währenddessen andere Risikohobbies von der Versichertengemeinschaft mitgetragen werden? Was müsste im Ballungsraum geschehen? Richtet sich das Wutbürgergeschehen gegen den Hund nicht eigentlich gegen das Teilen knapper Erholungsflächen? Was sollte in Zukunft geschehen, wenn ein Hund aufgefallen ist? Hat sich der Wesenstest nicht bewährt, wenn mittlerweile in Hessen nahezu jedem Hund bescheinigt werden kann und muss, dass es nicht an ihm, sondern am Halter lag?! Validität, wie sie Gansloßer streitig stellt, mag eine relative Sache sein, aber, was wäre auch nur theoretisch die Alternative?  

Modernes Hundegesetz für Hessen – Argument 32

Fotoshow Heimberger und Wortprotokoll der DOGS – Lobby für ein Volksthema: 

Nicht zu übersehen war, dass die Veranstaltung das allergrößte Anliegen der Hundefreundinnen und Hundefreunde und die Bedürfnisse recht genau aufgefasst hatte: Über Hundehaltung, Erwartungen der Menschen mit Hunden und die Tierschutzrechte der Hunde nicht nur immer dann öffentlich zu sprechen, wenn die Presse irgendwo in Deutschland über einen Beißunfall berichtet hatte!

Das Fotografen-Ehepaar Heimberger, welche ganz besonders schöne Fotos von Hunden (alleine oder mit den zugehörigen Menschen) machen, zu sehen unter www.LebendigeAugenblicke.de , bebilderte die Veranstaltung während des gesamten Abends auf der Großleinwand.

Die Zeitschrift Dogs ließ ein Wort-Protokoll der gesamten Veranstaltung erstellen, das noch heute unter http://www.dogs-magazin.de/pdf/protokoll-hundepolitischer-abend.pdf eine interessante Lektüre zum Thema Hundekunde liefert. 

Modernes Hundegesetz für Hessen – Argument 31

Die Zeitschrift Dogs berichtete:

 

AKTUELLES

“Hundepolitischer Abend” Wiesbaden

Ende August fand in Wiesbaden der “Hundepolitische Abend” statt. Die Kynologen Dr. Udo Gansloßer und Günther Bloch äußerten sich zur Sinnhaftigkeit der Landesverordnungen, die Rasselisten und Wesenstests für “gefährliche” Hunde festlegen.

 

Die Veranstaltung “Tierschutz aktuell: vom Wesenstest zur Halterschulung” folgte dem Ziel, den Dialog zwischen Politik und Öffentlichkeit zu fördern, damit die Landeshundeverordnungen auf den Prüfstand gestellt werden. Gast-Referenten waren die Kynologen Dr. Udo Gansloßer und Günther Bloch. Organisiert wurde der Abend durch die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag mit Unterstützung des Landestierschutzverbandes Hessen und des Tierschutzvereins Wiesbaden. Knapp 300 Zuhörer erschienen, um an der Veranstaltung teilzunehmen.
Grundlage der Veranstaltung ist folgende Ausgangssituation: Hessen hat seit fast 10 Jahren eine Gefahrenabwehrverordnung, welche die Öffentlichkeit gegen gefährliche Hunde mit einer Rasseliste schützen will. Diese Rasseliste sowie die in der Verordnung geregelten Wesenstests zur Feststellung der individuellen Gefährlichkeit einzelner Hunde sind umstritten: Gefährlich werden können auch Hunde, die in der Liste nicht aufgeführt sind. Und die angeordneten Wesenstests setzen aus der Perspektive der Verhaltensforschung nicht nur sehr viel Know-How bei den Testern voraus, sondern sind auch bei gegebener Sachkunde nicht unbedingt verlässlich. Weiterhin sieht sich der Tierschutz mit der langen Verweildauer vermeintlicher “Kampfhunde” in den Tierheimen finanziell überfordert.

Methodenkritik der derzeitigen Wesenstests für Hunde
Zoologe Dr. Udo Gansloßer kritisierte in seinem Vortrag auf dem “Hundepolitischen Abend” vor allem die Methodik und die Inhalte der derzeitigen Wesenstests für Hunde. Er erläuterte die gängige Vorgehensweise für Verhaltenstests in der Ethologie und machte damit deutlich, dass ein Wesenstest für Hunde in der Form, in der dieser zur Zeit besteht, hinfällig sei. Weiterhin thematisierte Dr. Gansloßer die Wichtigkeit und Komplexität der verschiedenen Persönlichkeitsformen von Hunden, die bei den momentan gängigen Tests nicht berücksichtigt würden. Außerdem spiele das Alter eines Hundes und die Eigendynamik des Hund-Mensch Teams für das Resultat eines Wesenstest eine erhebliche Rolle. Mit diesen Aussagen kam Dr. Gansloßer zu dem Schluß, dass es kaum möglich sei, ein sinnvolles Testverfahren in eine vollziehbare Verwaltungsvorschrift “zu gießen”. Darum mache es Sinn, über andere Möglichkeiten zum Schutz der Bürger vor gefährlichen Hunden nachzudenken.

Verantwortung der Hundebesitzer im öffentlichen Raum
Verhaltensforscher Günther Bloch stellte in seinem Vortrag heraus, dass er sich besonders darüber freue, dass es in Deutschland politisch gesehen endlich in Richtung Hund geht. Er sei als Hundehalter nicht gegen den “Menschenschutz”, plädiere aber trotzdem für die Abschaffung der Rasselisten. Weiterhin stellte Bloch fest, dass die eingeführten Verordnungen zum Gefahrenschutz über die Jahre hinweg keine Vermeidung von Beißvorfällen brächten, sondern die Zahl der Beißvorfälle um mehr als das Doppelte gestiegen seien. Auch Bloch kam zu dem Schluss, dass die derzeitigen Hundeverordnungen die Lebensqualität von Hunden verschlechtern, den Menschenschutz nicht gewährleisten und daher überdacht werden müssen. Veränderungsansätze sieht er in der Einführung von Halterschulungen vor dem Kauf eines Hundes, der Einführung von angemessen großen, eingezäunten Auslaufflächen in städtischen Gebieten sowie einer Maulkorbregelung ohne Leinenzwang. Wichtig für eine positive Veränderung der jetzigen Situation sei jedoch ebenfalls die Verantwortung der Hundebesitzer im öffentlichen Raum. Abschließend forderte Bloch die Hundehalter dazu auf, ihr Recht auf Mitsprache in der Demokratie Deutschland zu nutzen, um eine Veränderung zu erreichen.
Ein vorläufiges Ergebnis des “Hundepolitischen Abends” ist das Wiesbadener Manifest, mit dem die Abschaffung von Rasselisten und die Einführung eines Halterkundenachweises gefordert werden.

Mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift Dogs (klicken Sie hier für den Originalartikel).